• Wohnbereich Sonnenblume - Bereich Wachkoma

    Im Marienstift Alpen werden auf dem Wohnbereich Sonnenblume seit vielen Jahren neurologisch schwerst erkrankte Bewohnerinnen und Bewohner gepflegt, begleitet und ressourcenorientiert gefördert.

     

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  • Tagespflege im Park

    Das teilstationäre Angebot des Marienstifts ist für Menschen ist für pflegebdürftige ältere Menschen geeignet, die ambulant unterversorgt und stationär überversorgt wären.

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  • Stationäre Pflege

     

    „Würdevolles Leben braucht würdigende Begleitung.“

    Pflege und Begleitung prägen den größten Teil unserer Aufgaben im Marienstift. Die Marienstift Alpen gGmbH als Senioreneinrichtung hat das Ziel, älteren Menschen ein schönes Zuhause zu bieten, in dem es sich in Würde alt werden und sterben lässt.

     

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  • Stiftscafe
    Stiftscafe

    Direkt am Marienstift liegt unser Stiftscafe. 
    Sollten Sie zu Besuch sein, nutzen Sie doch die Zeit mit Ihren Angehörigen, um gemütlich auf der Terrasse einen Kaffee mit einem Stück Kuchen zu genießen.

     

  • Essen auf Rädern

    Das Marienstift Alpen bietet Ihnen den Sevice "Essen auf Rädern" an, bei dem Sie sich die leckeren Gerichte nach Hause liefern lassen können.

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  • Ambulante Pflege

    Die Leistungen unserer Sozialstation richten sich nach den individuellen Bedürfnissen unserer Patienten mit dem vorrangigen Ziel der Erhaltung der Lebensqualität und der Förderung der Eigenständigkeit in derhäuslichen Umgebung.

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Herzlich Willkommen im Marienstift Alpen

Schön, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben! 

Mit unserer Internetseite möchten wir Ihnen einen Einblick über unsere Pflege- und Begleitangebote für ältere Menschen geben.

Wir freuen uns über Ihren Besuch und würden Ihnen gerne eine kostenlose und unverbindliche Beratung anbieten, dazu können Sie uns hier kontaktieren.

Andreas Heßeling

Geschäftsführung 

 Bild Chef

 

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Stationärer Bereich

 

Agnes Heleing

Pflegedienstleitung

02802/8286

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Der Landesverband der Pflegekassen und der Landschaftsverband Rheinland haben die Pflegesätze ab dem 01.12.2022 für den Heimbereich incl. Kurzzeitpflege bis auf weiteres wie folgt festgesetzt:  

Stationäre Pflege/ Wohnbereich Sonnenblume

Pflegegrad

WK/5

WK/5

bei Kostenübernahme der Behandlungspflege

 Unterkunft

Verpflegung bei Sondennahrung (ohne SN € 18,96)

Pflegebedingte Kosten €

Investitionskosten Einzelzimmer €

Investitionskosten Doppelzimmer 10,46 €

Behandlungspflegekosten €

Vergütungszuschlag Generalistik €

täglicher Pflegesatz €

24,63 

12,64

145,93

16,75

 

83,53 

8,55

292,03

24,63

12,64

145,93

16,75 

 

 83,53

8,55

292,03

Stationäre Pflege/ Kosten bei 30,42 Tagen/mtl. €:

Pflegebedingte Kosten €

abzgl. Anteil Pflegeversicherung €

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil/Monat €

zzgl. Unterkunft €

zzgl. Verpflegung €

zzgl. Investitionskosten Einzelzimmer €

zzgl. Behandlungspflege €

Vergütungszuschlag Generalistik €

Kostenübernahme durch die Krankenkasse €

 

 4.439,19

2.005,00

2.434,19*

749,24

384,51

509,54

2.540,98

260,09

0,00

 

4.439,19 

2.005,00

2.434,19*

749,24

384,51

509,54

2.540,98

260,09

6.878,55

 Monatliche (30,42 Tage) Eigenleistung €

 6.878,55

0,00

 

 *evtl. abzüglich Pflegewohngeld bis zu 509,54 € im Einzelzimmer Berechnung durch das Sozialamt.

Die Pflegesätze für  die Tagespflege setzen sich ab dem 01.01.2023 wie folgt zusammen:

 

Pflegegrad

1

2

3

4

5

Unterkunft €

13,18

13,18

13,18

13,18

13,18

Verpflegung € 10,14 10,14 10,14 10,14 10,14

Pflegebedingte Kosten €

66,49

66,99

73,49

76,99

80,49

Vergütungszuschlag Generalistik

6,36

6,36

6,36

6,36

6,36

Tagessatz gem. Pflegegrad €

96,17

99,67

103,17

106,67

110,17

  • Die Investitionskosten in Höhe von 8,04€/Tag werden bei Pflegegrad 1 bis 5 vom Kreis Wesel, Kreis Kleve oder vom Landschaftsverband getragen.
  • Hol- und Bringdienst pro Tag: bis 5 km: 15,80 € / bis 10 km:23,80 € / ab 10 km: 29,00 €
  • Zuschüsse der Pflegekassen pro Monat:
  Tagespflege Pflegegeld
Pflegegrad 1 0 €  0 €
Pflegegrad 2 689 € 316 €
Pflegegrad 3 1.298 € 545 €
Pflegegrad 4 1.612 €  728 €
Pflegegrad 5 1.995 € 901 €

 

Der Vergütungszuschlag für zusätzliche Betreuung und Aktivierung nach § 43b SGB XI in Höhe von 10,64 € wird von der Kasse übernommen. 

Im Rahmen der Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI beträgt die Erstattung mtl. bis zu 125 €. 

Bei Fragen beraten Sie unsere Mitarbeiter gerne!

 

Der Landesverband der Pflegekassen und der Landschaftsverband Rheinland haben die Pflegesätze ab dem 01.11.2023 bis 31.10.2024  für den Heimbereich incl. Kurzzeitpflege bis auf weiteres wie folgt festgesetzt:

Pflegegrad 1 2 3 4 5

Stationäre Pflege/

Kurzzeitpflege

         

Unterkunft €

Verpflegung €

Pflegebedingte Kosten €

Investitionskosten Einzelzimmer €

Vergütungszuschlag Generalistik €

24,49

18,85

57,83

13,74

5,43

24,49

18,85

74,14

13,74

5,43

24,49

18,85

90,31

13,74

5,43

24,49

18,85

107,17

13,74

5,43

24,49

18,85

114,73

13,74

5,43

 täglicher Pflegesatz  €

monatlicher Pflegesatz €

120,34

3.660,74

136,65

4.156,89

152,82

4.648,78

169,68

5.161,67

177,24

5.391,64

Stationäre Pflege/

Kosten bei 30,42 Tagen/mtl.:

         

Pflegebedingte Kosten € 

Abzüglich Anteil der Pflegeverischerung €

Einrichutngseinheitlicher Eigenanteil/Monat €

zzgl. Unterkunft €

zzgl.Verpflegung €

zzgl. Investitionskosten Einzelzimmer €

zzgl. Vergütungszuschlag Generalistik €

1.759,19

125,00

1.634,19

744,99

573,42

417,97

165,18

2.255,34

770,00

1.485,34

744,99

573,42

417,97

165,18

2.747,23

1.262,00

1.485,23

744,99

573,42

417,97

165,18

3.260,11

1.775,00

1.485,11

744,99

573,42

417,97

165,18

3.490,09

2.005,00

1.485,09

744,99

573,42

417,97

165,18

Monatliche (30,42 Tage) Eigenleistung €

3.535,74

3.386,89

3.386,78

3.386,67

3.386,64

  • evtl. abzüglich Pflegewohngeld bis zu 417,97 € Berechnung durch das Sozialamt
  • Bei der Kurzzeitpflege besteht die Möglichkeit der Bezuschussung seitens der Pflegekasse einmal jährlich bis zu 8 Wochen, jedoch höchstens 1.774 € für Kurzzeitpflege (in Kombination mit Verhinderungspflege 1612€  verlängerbar bis maximal 3.386 €).
  • (das entspricht in PG 2: 22 Tage, in PG 3: 18 Tage, in PG 4: 15 Tage und in PG 5: 14 Tage)
  • Je nach Dauer des Heimaufenthaltes wird durch die Pflegereform 2022 gemäß §43 SGB XI ein Leistungszuschlag durch die Pflegekasse gewährt 
  • Bei Fragen beraten Sie unsere Mitarbeiter gerne!

 

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